Sonntag, September 17, 2006

Gesetzes-Mühlen mahlen nicht langsam...


...sondern stehen einfach still. Es ist ja schon nicht lustig gegen den ehemaligen Arbeitgeber Lohnausstände einzutreiben. Mittlerweile dauert das Ganze schon über 20 Monate. Dass man ohne substanzielle Informationen vorlegen zu müssen, ein Verfahren ungestraft solange hinauszögern (ich sage dem verschleppen) kann, ist je nach Blickwinkel so interessant wie ärgerlich. Wobei mein Blickwinkel ja bekannt sein dürfte. Wenn dann aber die Behörden noch Ihren Beitrag dazu tun, dass die ganze Angelegenheit vor sich hin dümpelt, ist dies schlichtweg eine Riesensauerei. Egal ob der Beamtenschlaf oder zu wenig Personal der Grund dafür ist.

Am 22. Mai hat mein "lieber", ehemaliger Arbeitgeber (nach einer Besitzer, Namens- und Domiziländerung, die es auch noch Wert wäre genauer zu untersuchen, aber ein Ärger auf's Mal reicht) dem Gericht nach einer befristeten Aufforderung erklärt, sie seien wieder eine "ordentliche" Firma und prozessfähig. Danach ist Zeit verstrichen bis zum 12. September, bis der Gerichtsschläfer, äh Schreiber der Firma eine Aufforderung verschickt hat, worauf diese bis zum 25.9. Zeit habe, anzugeben ob an der Aberkennungsklage vs. meiner Forderung festgehalten wird. Fast 4 Monate für 6 Zeilen. Oder CHF 270 Zinsen auf meine Forderung. Ach und das Gericht ist in Lachen, aber es ist eher zum Heulen.

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